Bibliotheken haben als öffentliche Einrichtungen die Aufgabe, barrierefreie Angebote bereitzustellen. Barrierefreiheit bezieht sich dabei sowohl auf bauliche Aspekte als auch auf den Zugang zum physischen und virtuellen Angebot der Bibliothek. Ziel ist, einen gleichen Zugang für alle Menschen zu schaffen.
Insbesondere Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Sinnesbehinderungen oder intellektuellen Behinderungen benötigen eine barrierefreie Gestaltung.
Begriffserklärungen
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.
Quelle: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Der Ausdruck Beeinträchtigung wird verwendet, wenn eine konkrete Funktionseinschränkung wie eine Mobilitätsbeeinträchtigung, Sehbeeinträchtigung oder psychische Beeinträchtigung thematisiert wird, wenn also von Menschen mit einer (bestimmten) Beeinträchtigung die Rede ist. Quelle: Beratungsstelle „Die Bunte Rampe“
Barrierefreiheit ermöglicht die uneingeschränkte Teilhabe an Informationen, Schul- und Berufsausbildung, dem gesamten Freizeit-, Konsum- und Dienstleistungsbereich, Kommunikationstechnologien und Medien sowie dem Sport- und Tourismusangebot. Die Beseitigung von Barrieren trägt wesentlich zur Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen bei.
Quelle: Sozialministerium
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert.
Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) enthält ein behindertenspezifisches Benachteiligungsverbot sowie ein Bekenntnis der Republik (Bund, Länder und Gemeinden) zur Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens.
Seit 2006 hat Österreich ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das behinderten Menschen einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Nichtdiskriminierung beziehungsweise Gleichbehandlung garantiert.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. 2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention einschließlich Fakultativprotokoll ratifiziert. Das Fakultativprotokoll ermöglicht ein Individualbeschwerderecht an den UN-Behindertenrechtsausschuss in Genf.
Quelle: Sozialministerium
Weiterführende Links:
Lesen Sie sich ein:
Die Büchereiperspektiven 2/17 widmen sich dem Thema Barrierefreiheit mit Expertenbeiträgen, Interviews und vielen Praxisbeispielen rund um barrierefreie Bibliotheksarbeit.
Verschaffen Sie sich einen Überblick:
Informationen zu Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Finden Sie die richtigen Worte:
Die Grazer Beratungsstelle „Die Bunte Rampe“ hat einen praktischen Ratgeber zum Sprechen und Schreiben über Behinderung zusammengestellt.
Checkliste für Ihre Bibliothek:
Die IFLA bietet eine Prüfliste zum Zugang zu Bibliotheken für Menschen mit Behinderungen.
Beratung, Unterstützung und Partner zum Thema Barrierefreiheit:
Der Österreichische Behindertenrat vertritt als Dachorganisation über 70 Behindertenverbände in Österreich mit insgesamt über 400.000 Mitgliedern. Der Bund hat auf seinen Infoseiten Vereine und Behindertenorganisationen mit Kurzbeschreibung aufgelistet.
Hinweise zu spezifischen Aspekten von Barrierefreiheit wie Planen, Bauen, Ausstatten:
ABC Global Books ist der weltweite Katalog für barrierefreie Literatur. Die Hörbücherei Wien ist der Vertreter Österreichs bei ABC. Beim Bund finden Sie Informationen zum barrierefreien Bauen. Der Verein design for all beschäftigt sich mit attraktivem und benutzbarem Design für alle.
Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation:
capito ist ein Social Franchise Netzwerk, das sich auf barrierefreie Information spezialisiert hat. Das Netzwerk Leichte Sprache bietet Informationen zur Leichten Sprache. Hier finden Sie ein Online-Tool, das einen Text auf Leichte Sprache überprüfen kann. Der Büchereiverband Österreichs hat eine Benutzungsordnung in Leichter Sprache erstellt. Die Benutzungsordnung kann heruntergeladen und individuell an die eigene Bibliothek angepasst werden.
Die Plattform „Barrierefreie Medien“ bietet Tipps für die mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung.
Barrierefreiheit im Web:
Die Plattform „Digitales Österreich“ des Bundes bündelt Informationen zur digitalen Barrierefreiheit.
Weiterbildung:
biv integrativ hat diverse Materialien zur barrierefreien Erwachsenenbildung herausgegeben. In Weiterbildungsdatenbanken können Sie nach Angeboten zur Fortbildung suchen.