Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der Büchereiverband Österreichs richten gemeinsam einen Preis für öffentliche Büchereien aus. Die Auszeichnung als Bücherei des Jahres zielt darauf ab, die gesellschaftlich bedeutsame Arbeit der Büchereien in Österreich zu würdigen sowie vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit auszuzeichnen.
Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Es werden fünf beispielhaft arbeitende Büchereien ausgezeichnet. Das Preisgeld pro Bücherei beträgt 10.000 Euro.
Mit dem Preis ist ein Gütesiegel verbunden, das der Außendarstellung der jeweiligen Bibliothek dient.
Jury
Die Entscheidung über die Auszeichnung mit dem Prädikat Bücherei des Jahres trifft eine unabhängige Jury. Die Jury setzt sich aus Büchereiexpert:innen, Autor:innen, Bibliothekar:innen und Vertreter:innen nationaler und internationaler Bibliotheksfachstellen zusammen.
Termine
Ende der Einreichfrist: 15. September 2025
Verständigung der Preisträger: Anfang Oktober 2025
Preisverleihung: 27. November 2025
Beurteilungskriterien (beispielhaft)
- hohe Professionalität in der Bibliotheksarbeit
- sehr gute bibliothekarische Kennzahlen und Besuchsfrequenz
- hochwertiger und aktueller Medienbestand
- literarische und kulturelle Vielfalt, ausgewogener Sachbuchbestand
- beispielgebende Bestandsarbeit
- innovative und kundenfreundliche Services und Angebote (digital und analog)
- überzeugendes Raumkonzept
- Engagement im Bereich der Lese- und Literaturförderung
- Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz
- ansprechendes und attraktives Veranstaltungsprogramm
- kooperative Projekte
- partizipative Veranstaltungsformate
- Einbindung und Beteiligung der Bewohner:innen im Bezirk, Grätzl, Ort oder Dorf
- herausragendes Marketing und wirksame Öffentlichkeitsarbeit
- bemerkenswerte Projektarbeit
- Vielfalt der Angebote für Bibliotheksbenutzer:innen
- außergewöhnliche bzw. zielgruppenspezifische Leistungen für die Gemeinschaft
Teilnahmebedingungen
Grundsätzlich können alle österreichischen öffentlichen Büchereien teilnehmen. Bei Bibliothekssystemen mit mehreren Standorten muss sich die Einreichung auf einen konkreten Standort beziehen. Die Einreichung kann auch durch den Träger der Bücherei erfolgen.
- Als Bücherei des Jahres 2025 ausgezeichnete Büchereien können sich nicht bewerben.
- Teilnahmeberechtigt sind sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich organisierte Büchereien unabhängig von der Trägerschaft.
- Die Gewinner werden von einer unabhängigen Fachjury ermittelt.
- Von der Jury begutachtet werden alle eingereichten Bibliothekskonzepte, sofern sie die Teilnahmebedingungen erfüllen.
- Es werden nur die Namen der ausgezeichneten Büchereien veröffentlicht, nicht aber die Gesamtliste der Einreichungen.
- Die Entscheidung der Jury über die Preisträger wird schriftlich begründet. Sie ist auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar.
- Eine Begründung für die Nichtberücksichtigung einer Bücherei ist nicht vorgesehen.
- Mit der Anmeldung stimmt die einreichende Bücherei bzw. der einreichende Büchereiträger der Verwendung von Audio-, Video-, Fotomaterial aus Aufnahmen vor Ort und von der Preisverleihung zu.
- Mit der Anmeldung akzeptiert die einreichende Bücherei bzw. der einreichende Büchereiträger die Teilnahmebedingungen und verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
- Eine Bücherei, die mit dem Preis ausgezeichnet wurde, ist für die beiden Folgejahre vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Einreichunterlagen
- Die Einreichung muss ein aussagekräftiges Bibliothekskonzept (Bestandskonzept, Raumkonzept, Veranstaltungskonzept etc.) sowie Angaben zu Leitbild, Mission Statement und Ziele für die Zukunft enthalten. Die maximale Zeichenanzahl der Einreichung beträgt 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.
Einreichungen sind ausschließlich unter Verwendung des offiziellen Online-Antragsformulars möglich.
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Susanna Poulicek
Tel.: 01/406 97 22-13
E-Mail: buechereipreis@bvoe.at
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Markus Feigl
Tel.: 01/406 97 22-11
E-Mail: feigl@bvoe.at