Das für Büchereien zuständige Ministerium hat 2010 gemeinsam mit dem BVÖ sieben österreichweit einheitliche Zielstandards für die Ausstattung und das Angebot öffentlicher Bibliotheken festgelegt.
Die Zielstandards betreffen sowohl große hauptberuflich geführte Stadtbibliotheken als auch kleine ehrenamtlich geführte Büchereien und dienen als Richtwerte für deren Planung und Weiterentwicklung.
Bezirkshauptstädte: Bezirkshauptstädte mit weniger als 5.000 EinwohnerInnen werden in der Gemeindegrößenkategorie 3 (5.000-10.000) gezählt. Alle anderen Bezirkshauptstädte in der jeweils entsprechenden Gemeindegrößenkategorie.