Förderungsprogramme
Fristen für die Einreichung: 15. August 2024 und 15. September 2024
Über die Vergabe entscheidet der unabhängige Büchereibeirat.
Einreichungen sind an foerderungen@bvoe.at zu richten. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare sind gescannt zusammen mit dem Projektbeschreibungen in PDF-Format zu übermitteln.
Kontakt: feigl@bvoe.at und 01/406 97 22
- Kreativ mit neuen Medien
- Literarische Veranstaltungen
- Veranstaltungen zu aktuellen Sachthemen
- Bücherei für alle – wir bibliotheken!
- Die Literatur kommt in den Ort
- „Wir pfeifen auf den Gurkenkönig!“
- Die Bücherei geht zu den Menschen
- Heute zu Gast
Kreativ mit neuen Medien
Büchereien führen kreative Kooperationsprojekte mit mindestens einem lokalen Partner durch, der einen direkten Zugang zur Zielgruppe der 3–18-Jährigen hat, wie beispielsweise Schulen, Kindergärten oder Jugendvereinen.
Ziele:
• Kindern und Jugendlichen Freude am Lesen vermitteln
• Förderung der kreativen Ausdrucksfähigkeiten mit neuen Medien
• soziale Kompetenzen stärken und ausbauen
• Lese-, Informations- und Medienkompetenz vertiefen
• nachhaltige digitale Vermittlungsformate in der Bücherei etablieren
• Die Teilnehmer:innen sollen die Bücherei auch als Ort mit vielfältigen digitalen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken.
Methode:
Grundlage der Projekte ist immer eine gelesene Geschichte oder ein gelesener analoger Text. Die Kinder und Jugendlichen können beispielsweise Videoclips (BookTube), Fotostories, Podcasts, Hörspiele oder andere digitale Medienformate entwickeln und die Vielfalt des Internets und Social Webs nutzen, um eigene Geschichten zu gestalten, zu teilen und zu verbreiten.
Finanzierung:
Maximale Förderhöhe ist EUR 20.000, wobei Projektkosten über EUR 10.000 zu 50 % gefördert werden.
Beispiel 1: Projektkosten in der Höhe von EUR 10.000 werden ausgewiesen: Die maximale Fördersumme ist EUR 10.000.
Beispiel 2: Projektkosten in der Höhe von EUR 15.000 werden ausgewiesen: Die maximale Fördersumme beträgt EUR 12.500 (= EUR 10.000 + 50 % von EUR 5.000; EUR 2.500 müssen von der antragstellenden Bücherei getragen bzw. beigebracht werden).
Beispiel 3: Projektkosten in der Höhe von EUR 20.000 werden ausgewiesen: Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 15.000 (= EUR 10.000 + 50 % von EUR 10.000, EUR 5.000 müssen von der antragstellenden Bücherei getragen bzw. beigebracht werden).
Beispiel 4: Projektkosten in der Höhe von EUR 50.000 werden ausgewiesen: Die maximale Fördersumme beträgt EUR 20.000 (EUR 30.000 müssen von der antragstellenden Bücherei getragen bzw. beigebracht werden).
Nicht förderfähig sind Personalkosten hauptamtlich geführter Büchereien und Personalkosten der Kooperationspartner. Technische Geräte sind bei Ansuchen von Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen (entspricht den Kategorien 1–3 der Richtlinien für die Medienförderung) förderfähig.
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
Literarische Veranstaltungen
Büchereien organisieren literarische Veranstaltungen, wie beispielsweise moderierte Autorengespräche oder moderierte Lesungen, die von namhaften Literaturschaffenden entweder in den Räumlichkeiten der Bücherei oder der Träger abgehalten werden.
Ziele:
• Etablierung der Bücherei als Ort der Literatur
• Etablierung der Bücherei als Ort der moderierten literarischen Veranstaltungen
• Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
• Die Teilnehmer:innen sollen die Bücherei als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken.
Methode:
Die Veranstaltungen werden interaktiv durchgeführt.
Finanzierung:
Gefördert werden die Kosten der Literat:innen (in der Höhe der Empfehlung der IG Autorinnen und Autoren) und die Reisekosten der Autor:innen sowie allgemeine Kosten der Veranstaltung wie Bewerbung und erforderliche technische Ausstattung.
Im Falle der Förderung von Veranstaltungszyklen kann die Bücherei bis zu 7 % der zugesprochenen Förderung als Verwaltungspauschale vereinnahmen.
Veranstaltungszyklen können auch von Landesbibliotheksverbänden und regionalen bibliothekarischen Servicestellen in mehreren Büchereien organisiert werden.
Bei einer Organisation durch Landesbibliotheksverbände oder regionale Servicestellen können diese bis zu 7 % der zugesprochenen Förderung als Verwaltungspauschale vereinnahmen.
Maximale Förderhöhe: bei Einzelveranstaltung EUR 2.000 und bei Veranstaltungszyklen EUR10.000
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
Veranstaltungen zu aktuellen Sachthemen
Büchereien organisieren Veranstaltungen, wie beispielsweise Workshops, moderierte Vorträge oder Publikumsgespräche zu aktuellen Themen, die von namhaften Expert:innen entweder in den Räumlichkeiten der Bücherei oder der Träger abgehalten werden.
Ziele:
• Etablierung der Bücherei als Ort der der Wissensvermittlung
• Die Teilnehmer:innen sollen die Bücherei als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken.
Methode:
Die Veranstaltungen werden interaktiv durchgeführt.
Finanzierung:
Gefördert werden die Kosten der Expert:innen sowie allgemeine Kosten der Veranstaltung wie Bewerbung und erforderliche technische Ausstattung.
Im Falle der Förderung von Veranstaltungszyklen kann die Bücherei bis zu 7 % der zugesprochenen Förderung als Verwaltungspauschale vereinnahmen.
Veranstaltungszyklen können auch von Landesbibliotheksverbänden und regionalen bibliothekarischen Servicestellen in mehreren Büchereien organisiert werden.
Bei einer Organisation durch Landesbibliotheksverbände oder regionale Servicestellen können diese bis zu 7 % der zugesprochenen Förderung als Verwaltungspauschale vereinnahmen.
Maximale Förderhöhe: bei Einzelveranstaltung EUR 2.000 und bei Veranstaltungszyklen EUR 10.000
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
Bücherei für alle – wir bibliotheken!
Die Bücherei setzt Aktivitäten, die das Engagement der Gemeindebürger:innen für die Bücherei befördern, zu einem Besuch der Bücherei anregen und der Identifikation mit der Bücherei dienen.
Ziele:
• nachhaltige lokale Vernetzung
• Die Teilnehmer:innen sollen die Bücherei als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken.
Methode:
• Die Aktivitäten müssen in den Büchereiräumlichkeiten stattfinden.
• Die Aktivitäten sind partizipativ konzipiert.
Finanzierung:
Maximale Förderhöhe: EUR 10.000
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
Die Literatur kommt in den Ort
Mehrtagesaufenthalt eines/einer prominenten Autors/Autorin mit Programm in einer Bücherei in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohner:innen (entspricht den Kategorien 1–3 der Richtlinien für die Medienförderung)
Ziele:
• Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
• Vermittlung von Leselust
• Etablierung der Bücherei als Ort der moderierten literarischen Veranstaltungen
Methode:
Lesungen und moderierte Autorengespräche für Erwachsene
Finanzierung:
Förderfähig sind die Honorare (entsprechend der Empfehlung der IG Autorinnen und Autoren) und die Reisekosten der Autor:innen. Unterbringungs- und Verköstigungskosten der Autor:innen sind von den Trägern beizubringen.
Maximale Förderhöhe: EUR 2.500
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
„Wir pfeifen auf den Gurkenkönig!“
Mehrtagesaufenthalt eines/einer prominenten österreichischen Autors/Autorin, eines/einer prominenten Illustrators/Ilustratorin aus dem Bereich der Kinder- und Jugendliteratur mit Programm in einer Bücherei in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohner:innen (entspricht den Kategorien 1–3 der Richtlinien für die Medienförderung)
Ziele:
• Kindern und Jugendlichen Freude am Lesen vermitteln
• Vermittlung von Literatur aus Österreich
• Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
• Etablierung der Bücherei als Ort der moderierten literarischen Veranstaltungen
Methode:
• moderierte Lesungen für Kinder
• Workshops
Finanzierung:
Förderfähig sind die Honorare (entsprechend der Empfehlung der IG Autorinnen und Autoren) und die Reisekosten der Künstler:innen. Unterbringungs- und Verköstigungskosten der Künstler:innen sind von den Trägern beizubringen.
Maximale Förderhöhe: EUR 2.500
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
Die Bücherei geht zu den Menschen
Literarische Veranstaltungen an besonderen Orten in der Gemeinde
Ziele:
• Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
• nachhaltige lokale Vernetzung
• Vermittlung von Leselust
Methode:
Outdoorformate oder Formate an anderen Spielstätten als der Bücherei durchführen: in der Privatbibliothek (Literatur zu Hause), am Badesee (Literatur am Wasser), im Schwimmbad (Literatur im Wasser), im Park (Literatur im Grünen), beim Wirten (Literatur am Stammtisch), in der Konditorei (Literatur mit Torte), in der Gondel (Literatur am Drahtseil), im Hotel (Halbpension mit Büchern) usw.
Einbeziehung von Kooperationspartnern
Finanzierung:
Förderfähig sind die Honorare (entsprechend der Empfehlung der IG Autorinnen und Autoren) sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Autor:innen.
Maximale Förderhöhe: EUR 2.500
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
Heute zu Gast
Stellen Sie einen Verein, eine Initiative, eine Institution vor, die etwas mit Lesen, Büchern, Literatur, Kunst oder Kultur zu tun haben.
Ziele:
• Debatten initiieren
• über Aktuelles informieren
Methode:
• Vorträge für ein erwachsenes Publikum
• Diskussionsveranstaltungen für ein erwachsenes Publikum
Finanzierung:
Gefördert werden die Kosten der Gäste und allgemeine Kosten der Veranstaltung wie Bewerbung und erforderliche technische Ausstattung.
Maximale Förderhöhe: EUR 2.500
Durchführungszeitraum: bis 30. Juni 2025
Förderungsbedingungen
Die Förderungen werden finanziert aus den Mitteln der Büchereiförderung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Die Aufteilung der Mittel an die Mitgliedsvereine (Kooperationspartner) erfolgt durch den BVÖ in seiner Funktion als Koordinator nach sachlichen und objektiven Kriterien und unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und unter Beiziehung von Beiräten.
Die jeweiligen Kooperationspartner (Fördernehmer) übernehmen eine Solidarhaftung im Ausmaß des jeweils weitergeleiteten Förderungsbetrags.
Gefördert werden können nur Projekte von öffentlichen Büchereien, deren Träger Mitglied beim Büchereiverband Österreichs sind.
Alle Einreichungen werden einem unabhängigen Büchereibeirat vorgelegt, der die Vorhaben hinsichtlich Qualität, Nachhaltigkeit, Nachvollziehbarkeit der Kalkulation und Durchführbarkeit des Vorhabens prüft.
Es werden ausschließlich neue Projekte und Vorhaben gefördert, die nicht oder nur schwer aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Bereits laufende Programme oder Programmpunkte werden nicht unterstützt.
Jede Bücherei kann pro Förderperiode Projekte in maximal vier Förderprogrammen einreichen.
Zuerkannte Förderungen werden im Voraus angewiesen. Ein Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel wird gemeinsam mit einem Projektbericht nach Projektende per E-Mail oder Post an den Büchereiverband Österreichs übermittelt.
Nicht widmungsgemäß verwendete Mittel müssen refundiert werden.
Allgemeine Bedingungen für Förderungen aus Mitteln der Büchereiförderung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Der Förderungsnehmer hat
1. mit der Durchführung der Leistung gemäß dem vereinbarten Zeitplan, ansonsten unverzüglich nach Gewährung der Förderung zu beginnen, die Leistung zügig durchzuführen und diese innerhalb der vereinbarten, ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen,
2. dem Förderungsgeber alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würde, unverzüglich und aus eigener Initiative anzuzeigen und ihren oder seinen Mitteilungspflichten jeweils unverzüglich nachzukommen,
3. Organen oder Beauftragten des Bundes und der EU Einsicht in ihre oder seine Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung der Durchführung der Leistung dienende Unterlagen bei sich selbst oder bei Dritten und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten oder auf deren Verlangen vorzulegen, ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilt oder erteilen zu lassen und hiezu eine geeignete Auskunftsperson bereitzustellen, wobei über den jeweiligen Zusammenhang dieser Unterlagen mit der Leistung das Prüforgan entscheidet,
4. alle Bücher und Belege sowie sonstige in Z 3 genannten Unterlagen zehn Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, bei der Gewährung von Gelddarlehen ab Auszahlung des Darlehens, jedenfalls aber bis zur vollständigen Rückzahlung, in beiden Fällen mindestens jedoch ab der Durchführung der Leistung sicher und geordnet aufzubewahren; sofern unionsrechtlich darüber hinausgehende Fristen gelten, kommen diese zur Anwendung,
5. wenn zur Aufbewahrung Bild- und Datenträger verwendet werden, die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche, urschriftgetreue und überprüfbare Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist jederzeit zu gewährleisten; in diesem Fall ist der Förderungsnehmer verpflichtet auf ihre oder seine Kosten alle Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen lesbar zu machen und, soweit erforderlich, ohne Hilfsmittel lesbare dauerhafte Wiedergaben beizubringen sowie bei Erstellung von dauerhaften Wiedergaben diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen,
6. bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen unbeschadet der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018, zu Vergleichszwecken nachweislich mehrere Angebote einzuholen, sofern die Höhe des geschätzten Auftragswertes den Betrag von € 5.000,00 überschreitet,
7. Förderungsmittel des Bundes unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einzusetzen und nur für den Zweck zu verwenden, für den sie gewährt wurden und insbesondere bei Gesamtförderungen in ihrer oder seiner gesamten Gebarung diese Grundsätze zu befolgen.