Für den Bereich der Öffentlichen Bibliotheken wäre die Zuständigkeit nur durch ein paktiertes Gesetz von Bund und Ländern zu regeln, das aber bisher nicht zustande gekommen ist. Immerhin gelang es durch ein Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, dem Österreichischen Städtebund und dem Büchereiverband Österreichs im Jahr 1965 wenigstens Richtlinien für die Ausbildung der Bibliothekarinnen und Bibliothekare Öffentlicher Bibliotheken festzulegen, für deren Umsetzung ein Ausbildungsbeirat ins Leben gerufen wurde, dessen Geschäftsführung dem Büchereiverband anvertraut wurde. Der Österreichische Gemeindebund ist dieser Vereinbarung beigetreten. Die Ausbildungsrichtlinien wurden zuletzt 1986 überarbeitet und neu publiziert.
Ehrenamtliche BibliothekarInnen werden in einem insgesamt dreiwöchigen Lehrgang ausgebildet, dessen zweite und dritte Ausbildungswoche im Bundesinstitut für Erwachsenenbildung stattfindet, während die erste Woche auch dezentral veranstaltet werden kann.
Haupt- und nebenberuflich tätige BibliothekarInnen werden in Lehrgängen im Bundesinstitut für Erwachsenebildung (BIfEB) St. Wolfgang, ergänzt um entsprechende Praktika, ausgebildet.
Weitere Ausbildungsmöglichkeiten:
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