Das am 23. November 2008 unterzeichnete Programm der neuen Bundesregierung definiert Öffentlichen Bibliotheken als "unersetzliche Bildungseinrichtungen, die einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit Literatur und Zugang zu Information und neuen Medien bieten" und kündigt ein "umfassendes Entwicklungskonzept für öffentliche Bibliotheken in Zusammenarbeit mit den Ländern, Städten und Gemeinden" an.
Punkt 11, Abschnitt 11, Seite 233: "11. Öffentliche Bibliotheken Öffentliche Bibliotheken sind Zentren für Bildung, Kultur, Information und soziale Integration. Sie sind als Orte des freien Zugangs zu Wissen, Lernen und Forschen unersetzliche Bildungseinrichtungen, die einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit Literatur und Zugang zu Information und neuen Medien bieten. Dazu soll ein umfassendes Entwicklungskonzept für öffentliche Bibliotheken in Zusammenarbeit mit den Ländern, Städten und Gemeinden erstellt werden."
Den gesamten Text des Regierungsprogramms finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramts. |